Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
§1 Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Einkaufsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Bestellungen/Preisangebote
2.1 Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Der Auftrag erlischt, falls wir nicht binnen einer Frist von 21 Tagen den Auftrag schriftlich bestätigen. Die Lieferung gilt als Bestätigung.
2.2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert.
2.3. Liefern wir die Ware später als vier Monate unserer Bestätigung der Bestellung aus, ist eine eventuelle Kosten oder Preissteigerung in einer Höhe von bis zu 10% des ursprünglich veranschlagten Endpreises vom Kunden zu tragen. Dies gilt nicht, wenn wir die Preisänderung
bei Vertragsschluss vorhersehen konnten und den Kunden nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen haben.
2.4. Die Fa. LIVE ACT PRO ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 3 Zahlung/Verzugszinsen
3.1. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Vorkasse, es sei denn, dass eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Die Zahlungsweise ist auf dem Bestellformular zu vermerken und mit dem Auftrag zu bestätigen.
3.2. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3.3 Ab Fälligkeitszeitpunkt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens
4% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank, soweit er keinen geringeren Verzugsschaden nachweist.
§ 4 Rücktritt/Schadenersatz
4.1 Werden innerhalb vereinbarter Fristen Lieferungen vom Kunden nicht angenommen oder Bestellungen nicht abgerufen, haben wir das Recht, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. In diesem Fall schuldet der Kunde mindestens einen
pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25% des Netto-Auftragswertes, soweit er nicht einen geringeren Schaden nachweist.
§ 5 Technisch bedingte Abweichungen
Abweichungen, die handelsüblich oder technisch bedingt oder geringfügig sind oder Form, Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behalten wir uns vor.
§ 6 Bearbeitungsgebühren
Bei Kleinaufträgen unter einem Nettowarenbestellwert von € 50.00 fallen € 4.00 Bearbeitungsgebühr an.
§ 7 Auslieferung
7.1. Die Auslieferung erfolgt ab unserem Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden.
7.2. Für Transportversicherung/Spesen berechnet die Fa. Live ACT PRO 1% des Nettowarenwertes, maximal € 5.00. Weitere Kosten für Verpackung (Ausnahme Leuchtstoffröhren) entstehen nicht.
§ 8 Transportschäden
8.1. Transportschäden sind unverzüglich bei dem Transporteur zu melden und durch
ein Schadensprotokoll geltend zu machen. Hiervon ist uns innerhalb von sieben Tagen schriftlich Mitteilung zu machen.
8.2. Für Schäden, die daraus resultieren, dass die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber dem Transporteur nicht ordnungsgemäß erfolgte, haften wir nicht.
§ 9 Sonderanfertigungen bzw. -ausstattungen
Sonderanfertigungen und Sonderausstattungen sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. 50% des Netto-Auftragswertes sind im voraus zu zahlen.
§10 Reklamationen
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Fehler (Mängel, Falschlieferung oder Fehlmengen) zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen zu rügen. Danach ist die Rüge ausgeschlossen.
10.2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen,
wenn die Ware durch ein Verschulden des Kunden beschädigt oder zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöffnet, umgebaut oder durch Verbindung mit anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde.
10.3. Im übrigen leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach dreimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Insbesondere kann es die Vergütung mindern oder den Vertrag rückgängig machen.
10.4. Die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
11.1. Für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Artikel entstehen, haften wir nicht.
11.2. Wir haften nur für Schäden. die wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war und der auf Umständen beruht, die uns bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
11.3. In jedem Fall beträgt der Haftungshöchstbetrag das Fünffache des Netto-Auftragswertes.
11.4. Im Hinblick auf die
Gefahr hoher (Folge-) Schäden und im Hinblick auf den Haftungshöchstbetrag raten wir zum Abschluss einer Versicherung.
§ 12 Umtausch
12.1. Umtauschwünsche können innerhalb von drei Tagen nach Lieferung entgegen genommen werden.
12.2. Lampen, Dias, Scheiben und Tonträger aller Art, sowie gebrauchte Artikel aller Art sind vom Umtausch ausgeschlossen.
12.3. Ein Umtausch ist nur möglich, wenn die Ware in der Originalverpackung unter Beifügung der Rechnungen uns zurückgeschickt wird. Der Rücksendung ist ein Lieferschein beizufügen, in dem der gewünschte Ersatzartikel genau bezeichnet ist.
Die Gefahr und die Kosten des Transportes trägt der Kunde.
§13 Eigentumsvorbehalt
13.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
13.2. Ist der Kunde Zwischenhändler, verkauft er also nicht an den Endverbraucher, so gilt folgendes:
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
Der Kunde ist jedoch berechtigt über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er tritt die Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen, an uns ab.
Der Kunde ist befugt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen.
Er hat uns auf jeden Fall alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die für unsere Rechtsverfolgung erforderlich sind.
13.3. Wir sind verpflichtet, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der noch nicht veräußerten Vorbehaltswaren und der abgetretenen Forderungen dem Wert unserer Ansprüche gegen den Kunden um 25% übersteigt.
§14 Abtretung von Ansprüchen
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, mit seinem Kunden kein Abtretungsverbot zu vereinbaren, soweit hiervon unsere Sicherungsrechte betroffen werden.
14 2. Forderungen des Kunden gegen uns darf der Kunde nicht abtreten.
§ 15 Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist München.
§ 16 Anzuwendendes Recht/Gerichtstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter ausdrücklichen Ausschluss der Vorschriften des ”Einheitlichen UN-Kaufrechtes”.
Ist der Kunde Vollkaufmann, ist für beide Vertragspartner der Gerichtsstand in München begründet
Wir haben jedoch das Recht, nach unserer Wahl die Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und die den Interessen beider Parteien angemessen Rechnung trägt.
Geschäftsbedingungen (Vermietung)
Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten.
Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor.
Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.
Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten und die Wartungs- und Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt, außer der Vermieter hat ausdrücklich und schriftlich sein Einverständnis gegeben. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.
Versicherung
Sämtliche Geräte sind vom Mieter zu versichern. Der Vermieter kann die Vermietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeiten seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Gräte nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden; die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Lizenzen
Beim Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises, bis 14 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises, bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Rechter Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten.
Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller Notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus dem vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis muss netto bar vom Mieter gezahlt werden. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution/ Vorkasse nach Wahl vom Mieter zu verlangen. #
Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht im ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standpunkt des Vermieters.
Als Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht des Vermieters vereinbart.